Anerkennung türkischer Urkunden und Urteile in Deutschland – und umgekehrt
Wer zwischen Deutschland und der Türkei lebt, steht oft vor der Frage: Wie werden türkische Urkunden, Nachweise oder Gerichtsentscheidungen in Deutschland anerkannt? Und gilt das Gleiche auch in die andere Richtung?
Yagmur Topcu
10/24/20252 min read
Anerkennung türkischer Urkunden und Urteile in Deutschland – und umgekehrt
Wer zwischen Deutschland und der Türkei lebt, steht oft vor der Frage: Wie werden türkische Urkunden, Nachweise oder Gerichtsentscheidungen in Deutschland anerkannt? Und gilt das Gleiche auch in die andere Richtung?
Dieser Beitrag erklärt, welche Verfahren es gibt, welche Unterlagen notwendig sind und worauf besonders geachtet werden muss.
1. Türkische Urkunden und Nachweise in Deutschland
Damit türkische Dokumente (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Gerichtsurteil) in Deutschland anerkannt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Apostille nach dem Haager Übereinkommen:
Die Türkei und Deutschland sind Mitglieder. Eine Apostille auf der Urkunde bestätigt ihre Echtheit.Beglaubigte Übersetzung:
Das Dokument muss durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.Behördliche Anerkennung:
Mit Apostille und Übersetzung akzeptieren deutsche Behörden das Dokument in der Regel ohne weiteres Verfahren.
2. Anerkennung deutscher Urkunden in der Türkei
Auch deutsche Dokumente (z. B. Scheidungsurteile, Heiratsurkunden, Zeugnisse) benötigen eine Apostille, um in der Türkei gültig zu sein.
Zusätzlich:
Noter onaylı tercüme (beglaubigte türkische Übersetzung).
In bestimmten Fällen ist ein tanıma/tenfiz davası erforderlich (z. B. bei Scheidungsurteilen).
3. Anerkennung von Urteilen – Besonderheiten
Zivilurteile (z. B. Scheidung, Unterhalt, Erbschaft):
In Deutschland gefällte Urteile gelten in der Türkei nicht automatisch. Hierfür ist ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (tanıma ve tenfiz) vor türkischen Gerichten notwendig.Türkische Urteile in Deutschland:
In Deutschland erfolgt die Anerkennung durch ein eigenes Verfahren. Voraussetzung: Rechtsstaatliche Standards müssen eingehalten sein, und es darf kein Widerspruch zu deutschem ordre public bestehen.
4. Typische Stolperfallen
Fehlende oder falsche Apostille
Übersetzungen durch nicht vereidigte Übersetzer
Zustellungsfehler im ausländischen Verfahren (führt oft zur Nichtanerkennung)
Unterschiedliche Rechtsordnungen (z. B. im Familien- oder Erbrecht)
5. Praktische Tipps
Prüfen Sie vorab, ob ein Apostille-Vermerk nötig ist.
Verwenden Sie nur beeidigte Übersetzer.
Lassen Sie bei Gerichtsurteilen immer prüfen, ob ein Tanıma-/Tenfiz-Verfahren erforderlich ist.
Bewahren Sie beglaubigte Kopien und Originale sorgfältig auf.
Holen Sie rechtzeitig zweisprachige anwaltliche Beratung ein.
Fazit
Die Anerkennung türkischer Urkunden und Urteile in Deutschland – und umgekehrt – ist möglich, aber mit formalen Anforderungen verbunden. Apostille, Übersetzungen und ggf. gerichtliche Anerkennungsverfahren sind entscheidend. Wer Fehler vermeidet und professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, spart Zeit, Kosten und rechtliche Probleme.
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