Einkommen in der Türkei versteuern – Was gilt für in Deutschland lebende Personen?

Viele in Deutschland lebende Personen haben weiterhin Einkünfte aus der Türkei – etwa durch Mieteinnahmen, Zinsen, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienverkäufe. Doch wo und wie muss dieses Einkommen versteuert werden? Gilt das in Deutschland, in der Türkei – oder in beiden Ländern?

Yagmur Topcu

10/28/20252 min read

Einkommen in der Türkei versteuern – Was gilt für in Deutschland lebende Personen?

Viele in Deutschland lebende Personen haben weiterhin Einkünfte aus der Türkei – etwa durch Mieteinnahmen, Zinsen, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienverkäufe. Doch wo und wie muss dieses Einkommen versteuert werden? Gilt das in Deutschland, in der Türkei – oder in beiden Ländern?

1. Grundprinzip: Wohnsitz bestimmt Steuerpflicht
  • Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

  • Das bedeutet: Alle weltweiten Einkünfte müssen in Deutschland erklärt werden – auch die in der Türkei erzielten.

2. Einkommensteuer in der Türkei

Bestimmte Einkünfte, die in der Türkei erzielt werden, sind dort ebenfalls steuerpflichtig. Beispiele:

  • Mieteinnahmen aus Immobilien in der Türkei

  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder Unternehmensanteilen

  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)

  • Geschäftsgewinne aus Tätigkeiten in der Türkei

Die Steuer wird durch das türkische Finanzamt (Vergi Dairesi) erhoben.

3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland – Türkei

Um zu vermeiden, dass Einkommen doppelt besteuert wird, gibt es zwischen Deutschland und der Türkei ein Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Einkünfte werden in dem Land besteuert, in dem sie entstehen (z. B. Miete in der Türkei).

  • In Deutschland werden diese Einkünfte ebenfalls in der Steuererklärung angegeben, jedoch wird die bereits in der Türkei gezahlte Steuer angerechnet.

  • Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

4. Erklärungspflichten in Deutschland
  • Alle Einkünfte aus der Türkei müssen in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

  • Nachweis: Steuerbescheid aus der Türkei (Vergi Makbuzu).

  • Ohne Angabe drohen Steuernachzahlungen oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

5. Praktische Tipps für Betroffene
  1. Unterlagen sammeln: Mietverträge, Kontoauszüge, Verkaufsurkunden, Steuerbescheide aus der Türkei.

  2. Steuerberater einschalten: Am besten ein Berater, der sowohl deutsches als auch türkisches Steuerrecht kennt.

  3. Fristen beachten: In der Türkei gelten meist frühere Abgabefristen als in Deutschland.

  4. Steueranrechnung prüfen: Achten Sie darauf, dass die in der Türkei gezahlte Steuer in Deutschland korrekt angerechnet wird.

  5. Rechtzeitig planen: Besonders bei Immobilienverkäufen oder hohen Einkünften empfiehlt sich vorherige steuerliche Beratung.

Fazit

Wer in Deutschland lebt, muss sein Einkommen aus der Türkei sowohl dort als auch in Deutschland angeben. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens wird eine doppelte Belastung jedoch vermieden. Wichtig ist, Einkünfte rechtzeitig und vollständig offenzulegen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Haben Sie Einkünfte in der Türkei und sind unsicher, wie diese in Deutschland und in der Türkei zu versteuern sind?
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