In Deutschland geschieden, in der Türkei noch verheiratet? – Was Sie über Tanıma ve Tenfiz wissen müssen

Wenn Sie Ihre Scheidung in der Türkei anerkennen lassen möchten oder prüfen wollen, ob dies bereits erfolgt ist, können wir die Unterlagen kurz unverbindlich gemeinsam durchgehen.

Yagmur Topcu

11/7/20252 min read

In Deutschland geschieden, in der Türkei noch verheiratet? – Was Sie über Tanıma ve Tenfiz wissen müssen

Viele binationalen Paare oder in Deutschland lebende Türken lassen sich hier offiziell scheiden.
Doch was viele nicht wissen:
Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung gilt in der Türkei nicht automatisch.

Ohne die sogenannte „Tanıma ve Tenfiz“-Anerkennung bleibt die Ehe in der Türkei weiterhin bestehen – mit teilweise erheblichen rechtlichen Folgen.

Warum wird eine deutsche Scheidung in der Türkei nicht automatisch anerkannt?

Deutschland und die Türkei haben in diesem Bereich kein direkter gegenseitiger Anerkennungsautomatismus.
Das heißt: Obwohl Sie in Deutschland rechtskräftig geschieden sind, führt das türkische Personenstandsregister Sie weiterhin als verheiratet.

Das kann unter anderem Probleme verursachen bei:

  • einer Wiederheirat in der Türkei

  • Erbrechtssituationen (z. B. Anspruch des ehemaligen Ehepartners)

  • Vermögensaufteilung (mal paylaşımı)

  • Nüfus kayıtları (Familienregister)

  • Vaterschafts- und Sorgerechtsfragen

Kurz gesagt:
Ohne Anerkennung existiert Ihre Ehe in der Türkei juristisch noch weiter.

Was ist Tanıma und was ist Tenfiz?
  • Tanıma = Anerkennung des ausländischen Urteils, ohne Vollstreckung

  • Tenfiz = Anerkennung + Durchsetzung der Folgen (z. B. Unterhalt, Vermögensregelungen)

Bei Scheidungen wird in der Regel beides gemeinsam beantragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um das deutsche Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen zu lassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil

  • Rechtskraftbescheinigung (bescheinigung, dass das Urteil endgültig ist)

  • Apostille (internationale Beglaubigung)

  • Beglaubigte türkische Übersetzung

  • Personalausweis / Reisepass

  • Nüfus kayıt örneği (falls gefordert)

Wichtig:
Die Dokumente müssen formal korrekt sein – kleine Fehler führen oft zu wochenlangen Verzögerungen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Es gibt zwei Wege:

1. Einvernehmliche Anerkennung (schnell, stressfrei)

Wenn beide Ex-Partner zustimmen →
Es kann über einen Anwalt in der Türkei eingereicht werden.
Keine persönliche Anwesenheit in der Türkei erforderlich.

Dauer: häufig 6–12 Wochen.

2. Gerichtliche Anerkennung ohne Zustimmung

Wenn eine Seite nicht kooperiert →
Das Verfahren geht über das türkische Familiengericht.

Dauer: je nach Fall mehrere Monate.

Häufige Probleme in der Praxis
  • Scheidungsurteil liegt ohne Apostille vor

  • Übersetzungen sind nicht vereidigt

  • Ex-Partner kooperiert nicht oder ist nicht auffindbar

  • Antrag wird am falschen Gericht gestellt

  • Formfehler in Vollmachten aus Deutschland

Professionelle Begleitung spart hier Zeit, Kosten und Frustration.

Fazit

Wenn Sie in Deutschland geschieden sind, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Ihre Scheidung in der Türkei bereits im Register eingetragen ist.
Ist dies nicht der Fall, gilt Ihre Ehe in der Türkei rechtlich weiter – mit möglichen Folgen für Erbrecht, Vermögen und Familienstand.

Die Anerkennung ist jedoch ein strukturiertes, lösbares Verfahren, das in vielen Fällen komplett aus Deutschland heraus durchgeführt werden kann.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie Ihre Scheidung in der Türkei anerkennen lassen möchten oder prüfen wollen, ob dies bereits erfolgt ist, können wir die Unterlagen kurz unverbindlich gemeinsam durchgehen.

So vermeiden Sie Verzögerungen, unnötige Kosten und rechtliche Unsicherheiten.

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