Kapitalrückführung aus der Türkei – was rechtlich erlaubt ist und was nicht

Wenn Sie Immobilien oder Vermögen in der Türkei besitzen und planen, den Erlös nach Deutschland zu bringen, sollten Sie sich vor dem Verkauf rechtlich beraten lassen.

Yagmur Topcu

11/4/20252 min read

Kapitalrückführung aus der Türkei – was rechtlich erlaubt ist und was nicht

Immer mehr in Deutschland lebende Türken besitzen in der Türkei Immobilien, Konten oder Firmenanteile.
Spätestens beim Verkauf oder bei Gewinnen aus Vermietung stellt sich die Frage:
Wie kann ich das Geld legal nach Deutschland bringen, ohne steuerliche oder rechtliche Probleme zu riskieren?

Die Rückführung von Kapital aus der Türkei ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Devisen-, Steuer- und Nachweispflichten, die sowohl türkische als auch deutsche Behörden betreffen.

1. Was türkisches Recht erlaubt

In der Türkei dürfen natürliche Personen grundsätzlich frei über ihr Kapital verfügen.
Nach dem Türkischen Devisengesetz (Türk Parası Kıymetini Koruma Hakkında Karar) kann Geld in ausländischer Währung aus der Türkei ins Ausland überwiesen werden, sofern der legale Ursprung nachweisbar ist.

Das bedeutet:

  • Verkäufe von Immobilien oder Firmenanteilen müssen über ein offizielles Bankkonto abgewickelt werden.

  • Der Verkaufserlös (z. B. Tapu-Übertragungsbetrag) sollte durch Vertragskopien und Zahlungsbelege dokumentiert sein.

  • Banken sind verpflichtet, bei hohen Beträgen eine Meldung an MASAK (Finanzaufsichtsbehörde) zu machen.

Sofern alle Unterlagen vorliegen, kann das Geld anschließend legal auf ein deutsches Konto überwiesen werden.

2. Welche Nachweise deutsche Banken verlangen

In Deutschland greift das Geldwäschegesetz (GwG).
Banken müssen bei hohen Geldeingängen die Herkunft der Mittel prüfen.
Das bedeutet:

  • Vorlage des Tapu-Verkaufsvertrags,

  • Kopie des Überweisungsbelegs aus der Türkei,

  • ggf. Nachweis über Steuerzahlung oder Steuerbefreiung in der Türkei.

Fehlen diese Nachweise, kann die Bank das Konto vorübergehend sperren oder Rückfragen stellen.
Um dies zu vermeiden, sollten alle Unterlagen aufbewahrt und – wenn möglich – zweisprachig (Türkisch/Deutsch) vorgelegt werden.

3. Steuerliche Aspekte in Deutschland

Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, muss weltweite Einkünfte erklären.
Ein Immobilienverkauf in der Türkei kann steuerfrei sein, wenn die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten wurde (nach deutschem Recht).
Andernfalls handelt es sich um einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

In der Türkei fällt – je nach Haltedauer – die Steuer auf değer artış kazancı (Wertzuwachsgewinn) an.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei sorgt dafür, dass Sie nicht doppelt besteuert, sondern nur im Wohnsitzstaat steuerpflichtig sind – sofern die Zahlung korrekt deklariert wurde.

4. Typische Fehler vermeiden

Viele Auslandsbürger machen den Fehler,

  • Verkaufserlöse in bar zu transferieren,

  • keinen offiziellen Kaufvertrag vorzulegen,

  • oder Gelder über Verwandte laufen zu lassen.

Das kann zu Problemen bei Zoll, Banken oder Steuerbehörden führen.
Sicherer ist es, jede Transaktion über ein eigenes Konto abzuwickeln, die Herkunft zu belegen und die Unterlagen einem Anwalt oder Steuerberater prüfen zu lassen.

5. Empfehlung & Fazit

Die legale Rückführung von Kapital aus der Türkei nach Deutschland ist möglich – aber nur mit korrekter Dokumentation und klarer Herkunftsnachweisführung.
Ein erfahrener Anwalt mit Kenntnis beider Rechtssysteme hilft Ihnen, die Vorgaben der türkischen und deutschen Behörden einzuhalten, Steuerfallen zu vermeiden und Ihr Kapital sicher zu transferieren.

📍 Ihr nächster Schritt

Wenn Sie Immobilien oder Vermögen in der Türkei besitzen und planen, den Erlös nach Deutschland zu bringen, sollten Sie sich vor dem Verkauf rechtlich beraten lassen.
So vermeiden Sie unnötige Sperren, Nachfragen oder steuerliche Risiken.
Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie dabei, Ihr Kapital rechtssicher und transparent zu überführen –
zwischen Türkei und Deutschland, Schritt für Schritt.