Schäden am Eigentum in der Türkei – So sichern Sie als Wohnungseigentümer Ihre Ansprüche
Viele in Deutschland lebende Türken besitzen eine Wohnung oder ein Geschäft in der Türkei. Doch was tun, wenn das Eigentum in einem Wohnblock (apartman / site) durch fremde Dritte, Nachbarn oder die Verwaltung beschädigt wird?
Yagmur Topcu
10/22/20252 min read
Schäden am Eigentum in der Türkei – So sichern Sie als Wohnungseigentümer Ihre Ansprüche
Viele in Deutschland lebende Türken besitzen eine Wohnung oder ein Geschäft in der Türkei. Doch was tun, wenn das Eigentum in einem Wohnblock (apartman / site) durch fremde Dritte, Nachbarn oder die Verwaltung beschädigt wird? Ob Wasserschaden, Bauschaden oder Beschädigungen durch Bauarbeiten – Eigentümer haben rechtliche Ansprüche auf Entschädigung.
1. Häufige Schadensursachen in Wohnblocks
Wasserschäden durch defekte Leitungen oder Nachbarwohnungen
Strukturelle Schäden (Fassade, Dach, Aufzug) wegen mangelnder Wartung durch die Hausverwaltung (yönetim)
Beschädigungen durch Bauarbeiten in angrenzenden Wohnungen
Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung durch andere Bewohner
2. Erste Schritte bei Schäden
Schaden dokumentieren: Fotos, Videos und Zeugenaussagen sichern.
Schriftliche Mitteilung: Den Verwalter (yönetici) und ggf. den Verursacher offiziell informieren.
Resmi tespit (gerichtliche Feststellung): Falls der Schaden bestritten wird, kann beim Gericht ein Sachverständiger (bilirkişi) beauftragt werden, der den Schaden offiziell feststellt.
3. Ansprüche gegenüber Verursachern
Nachbarn: Wenn ein direkter Nachbar den Schaden verursacht hat (z. B. Wasserrohrbruch), haftet dieser für die Reparatur- und Folgekosten.
Wohnungseigentümergemeinschaft (Kat Malikleri Kurulu): Schäden durch mangelhafte Instandhaltung können gegenüber der Gemeinschaft oder Verwaltung geltend gemacht werden.
Dritte / Bauunternehmen: Bei unsachgemäßen Renovierungen oder Bauarbeiten haftet der Auftraggeber bzw. das Bauunternehmen.
4. Entschädigung einklagen
Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt der Weg über das Gericht:
Klage auf zararın tazmini (Schadensersatz) nach Türkischem Schuldrecht (Türk Borçlar Kanunu).
Einforderung sowohl von tamir masrafları (Reparaturkosten) als auch kullanım kaybı (Nutzungsausfall).
In dringenden Fällen kann eine ihtiyati tedbir (einstweilige Verfügung) beantragt werden, damit der Schaden nicht größer wird.
5. Vorgehen aus Deutschland
Viele Eigentümer wohnen dauerhaft in Deutschland. Trotzdem können sie ihre Rechte in der Türkei durchsetzen:
Über das türkische Konsulat kann eine Vollmacht (vekaletname) erteilt werden.
Ein Anwalt vor Ort übernimmt die gesamte Abwicklung – von der Beweissicherung bis zur Klage.
So lassen sich Ansprüche auch ohne persönliche Anreise durchsetzen.
Fazit
Wer Eigentum in der Türkei besitzt, ist nicht machtlos, wenn Schäden durch andere entstehen. Ob Nachbarn, Verwaltung oder Dritte – rechtliche Wege zur Schadensersatzforderung stehen offen. Entscheidend ist, frühzeitig Beweise zu sichern und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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