Scheidung in der Türkei – was Hamburger Mandanten wissen müssen

Scheidung in der Türkei? Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und warum die Anerkennung in Deutschland entscheidend ist. Beratung in Hamburg.

Yagmur Topcu

10/7/20252 min read

Scheidung in der Türkei – was Hamburger Mandanten wissen müssen

Eine Scheidung ist immer ein schwieriger Schritt – noch komplexer wird es, wenn zwei Länder im Spiel sind. Viele in Hamburg lebende Paare mit türkischem Hintergrund fragen sich: Was passiert, wenn wir uns in der Türkei scheiden lassen? Gilt das automatisch auch in Deutschland?

In diesem Beitrag erklären wir, wie eine Scheidung nach türkischem Recht abläuft, wann eine Anerkennung in Deutschland notwendig ist und wie Sie Ihre Rechte effektiv sichern.

1. Scheidung nach türkischem Recht – die Grundlagen

Das türkische Familienrecht unterscheidet – ähnlich wie in Deutschland – zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung.

  • Einvernehmliche Scheidung: Beide Partner einigen sich auf Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Dieses Verfahren geht meist schneller und ist kostengünstiger.

  • Streitige Scheidung: Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet das Familiengericht über alle offenen Fragen. Hier spielen Gründe wie Ehebruch, häusliche Gewalt oder tiefgreifende Zerrüttung eine Rolle.

Gerichtsstand ist in der Regel der Wohnsitz in der Türkei. Wer in Hamburg lebt, kann jedoch auch über eine Vertretung in der Türkei eine Scheidung einleiten.

2. Anerkennung der Scheidung in Deutschland

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Eine Scheidung in der Türkei gilt nicht automatisch in Deutschland.

Damit die Scheidung auch in Hamburg oder einem anderen deutschen Bundesland rechtlich wirksam wird, ist ein sogenanntes Anerkennungsverfahren notwendig. Dieses wird beim Oberlandesgericht (OLG) eingeleitet und umfasst u. a.:

  • Vorlage des türkischen Scheidungsurteils

  • Nachweis der Rechtskraft (Kesinleşme Şerhi)

  • Beglaubigte Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer

  • Antrag auf Anerkennung durch einen Anwalt oder direkt durch die Partei

Ohne dieses Verfahren gelten Sie in Deutschland weiterhin als verheiratet – mit Folgen für Erbrecht, Steuerklasse oder Rentenansprüche.

3. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das Anerkennungsverfahren sollten folgende Dokumente vorbereitet werden:

  • Original oder beglaubigte Kopie des türkischen Scheidungsurteils

  • Rechtskraftvermerk („Kesinleşme Şerhi“)

  • Internationale Heiratsurkunde (Formül B)

  • Reisepass oder Personalausweis

  • Vollmacht für den Anwalt (falls die Antragstellung durch einen Vertreter erfolgt)

Alle Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.

4. Typische Probleme in der Praxis

Viele Mandanten stoßen auf Hürden, wenn es um Anerkennung und Rechtsfolgen geht:

  • Fehlende Unterlagen: Oft fehlen der Rechtskraftvermerk oder beglaubigte Übersetzungen.

  • Zeitverzug: Zwischen Scheidung in der Türkei und Anerkennung in Deutschland vergehen oft Monate.

  • Unterschiedliche Rechtsfolgen: Regelungen zu Unterhalt oder Sorgerecht können in Deutschland anders bewertet werden.

Hier lohnt es sich, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, um Fehler und doppelte Verfahren zu vermeiden.

5. Wie läuft die Vertretung aus Hamburg ab?

Wenn Sie in Hamburg wohnen, müssen Sie nicht persönlich in der Türkei erscheinen. Über eine anwaltliche Vollmacht können wir das gesamte Verfahren für Sie führen. Dank unseres Netzwerks in der Türkei können wir Sie in nahezu jeder Stadt – ob Istanbul, Ankara, Izmir oder kleinere Orte – juristisch vertreten.

Das gibt Ihnen Planungssicherheit und spart Zeit, Kosten und Reisen.

6. Fazit

Eine Scheidung in der Türkei ist für viele in Hamburg lebende Paare eine realistische Option. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen Folgen in Deutschland im Blick zu behalten: Ohne Anerkennung beim OLG gilt die Scheidung hier nicht.

Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und anwaltlicher Begleitung lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden.

Sie überlegen, sich in der Türkei scheiden zu lassen oder haben bereits ein Scheidungsurteil, das in Deutschland anerkannt werden muss?
Kontaktieren Sie uns für eine zweisprachige Beratung (Deutsch/Türkisch). Wir prüfen Ihre Unterlagen, begleiten das Anerkennungsverfahren und vertreten Sie zuverlässig sowohl in Hamburg als auch in der Türkei.

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