Umzug von der Türkei nach Deutschland: Was gilt als Umzugsgut – und was darf steuerfrei eingeführt werden?
Wenn Sie planen, Ihre persönlichen Gegenstände oder Schmuck aus der Türkei nach Deutschland zu bringen, lohnt sich eine kurze rechtliche Klärung vor dem Umzug.
Yagmur Topcu
11/5/20252 min read
Umzug von der Türkei nach Deutschland: Was gilt als Umzugsgut – und was darf steuerfrei eingeführt werden?
Wer dauerhaft von der Türkei nach Deutschland umzieht, muss nicht nur den Wohnungswechsel organisieren, sondern auch zollrechtliche Vorgaben beachten. Besonders entscheidend ist dabei, was als „Umzugsgut“ anerkannt wird, denn nur dann können persönliche Gegenstände zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Was bedeutet „Umzugsgut“?
Als Umzugsgut gelten alle persönlichen Gegenstände, die:
sich bereits vor dem Umzug im Besitz der umziehenden Person befanden,
mindestens sechs Monate genutzt wurden,
und nach dem Umzug weiter privat genutzt werden sollen.
Kurz gesagt: Alles, was Ihrem privaten Alltag gehört und nicht zum Verkauf bestimmt ist.
Was kann als Umzugsgut mitgebracht werden?
Dazu gehören zum Beispiel:
Möbel und Haushaltsgegenstände (Sofa, Bett, Teppiche, Küchenausstattung)
Elektronische Geräte (Waschmaschine, Fernseher, Computer), sofern sie gebraucht sind
Kleidung und persönliche Gegenstände
Bücher, Dokumente und Erinnerungsstücke
Privater Schmuck – unter bestimmten Bedingungen (siehe unten)
Auto oder Motorrad, wenn es seit mindestens sechs Monaten auf die umziehende Person zugelassen ist
Wichtig: Es geht immer um persönliche Nutzung.
Neuwaren oder Artikel in Originalverpackung wirken schnell wie Importware und können steuerpflichtig werden.
Schmuck als Umzugsgut: geht das?
Ja — persönlicher Schmuck kann als Umzugsgut steuerfrei eingeführt werden.
Allerdings gibt es dabei eine wichtige Bedingung:
Der Schmuck muss nachweislich schon vor dem Umzug im persönlichen Besitz gewesen sein und nicht zum Verkauf bestimmt sein.
Das ist besonders relevant, weil Gold und Schmuck normalerweise einfuhrbesteuert werden könnten, wenn sie als Ware statt als persönlicher Besitz gelten.
Wie weist man das nach?
Kaufbelege, falls vorhanden
Fotos oder Nachweis, dass der Schmuck bereits getragen wurde
Keine Originalverpackungen
Keine größeren Neuanschaffungen kurz vor Ausreise
Wenn der Schmuck frisch gekauft oder unbenutzt aussieht, kann der Zoll ihn als steuerpflichtige Einfuhrware behandeln.
Mit glaubhaften Nachweisen hingegen wird er problemlos als Umzugsgut akzeptiert.
Voraussetzungen für steuerfreie Einfuhr
Damit Ihr Umzugsgut steuerfrei nach Deutschland gelangt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Sie ziehen Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland um.
Sie haben mindestens 12 Monate in der Türkei gelebt.
Die Gegenstände wurden mindestens 6 Monate lang genutzt.
Nach dem Umzug werden die Gegenstände weiter privat genutzt (mindestens 1 Jahr lang).
Der Zoll kann Nachweise verlangen.
Je besser vorbereitet, desto schneller die Abfertigung.
Was passiert ohne Nachweise?
Fehlen Nachweise – besonders bei Schmuck, Gold, neuen Geräten oder größeren Geldwerten – kann der Zoll:
die Ware vorläufig einbehalten,
eine Steuerberechnung vornehmen,
oder im schlimmsten Fall eine Geldwäscheprüfung einleiten.
Das lässt sich durch Vorbereitung und Dokumentation jedoch einfach vermeiden.
Fazit
Ein Umzug von der Türkei nach Deutschland kann problemlos und steuerfrei erfolgen, wenn klar ist, was als Umzugsgut gilt und wie man Schmuck und Wertgegenstände korrekt nachweist.
Wer sich vorher informiert, spart Zeit, Kosten und unnötigen Stress.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie planen, Ihre persönlichen Gegenstände oder Schmuck aus der Türkei nach Deutschland zu bringen, lohnt sich eine kurze rechtliche Klärung vor dem Umzug.
So vermeiden Sie Zollprobleme und wissen genau, welche Nachweise Sie benötigen.
Bei Bedarf helfe ich Ihnen, den Prozess sicher, dokumentiert und rechtskonform zu gestalten.
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